Neue Standards in der medizinischen Wasseraufbereitung:

Rechtssicherheit in der medizinischen Wasseraufbereitung mit neuen Wasser-Grenzwerten

Verwenden Sie in Ihrer Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) Wasser gemäß der Norm DIN EN 285? Achtung: Diese Normwerte entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Wissensstand, was die rechtliche Sicherheit Ihrer Aufbereitungsprozesse gefährden könnte. Die potenziellen Risiken und empfohlene Maßnahmen werden in diesem Artikel detailliert erläutert.


Effiziente und rechtlich abgesicherte Aufbereitung für Kosteneffizienz

Aktuell gilt zwar noch die DIN EN 285 als Maßstab für Wasserqualität in der Medizinproduktaufbereitung, sie entspricht aber nicht mehr dem neuesten Wissenstand. Seit 2022 raten Fachrichtlinien zu strengeren Grenzwerten, die bald gesetzlich verpflichtend sein könnten. Um rechtlich abgesichert zu sein, passen viele Krankenhausleitungen und AEMP-Verantwortliche ihre Prozesse jetzt schon an diese neuen Vorgaben an, was neben rechtlicher Sicherheit auch zu unmittelbaren Kosteneinsparungen führt.


DIN EN 285: Notwendigkeit zur Erweiterung um zeitgemäße neue Grenzwerte

Die Relevanz der DIN EN 285 für Dampf-Groß-Sterilisatoren steht in Frage. Sie wird den Anforderungen moderner Sterilisatoren, die eine hohe Wasser- und Dampfqualität erfordern, nicht mehr gerecht. Einrichtungen, die sich ausschließlich an DIN EN 285 orientieren, setzen ihre Instrumente und Medizinprodukte potenziell Schäden aus. Der Arbeitskreis Instrumentenaufbereitung (AKI) hat bereits 2017 strengere Richtwerte empfohlen, die vom Fachausschuss Hygiene, Bau und Technik der DGSV in ihrer Empfehlung Nr. 17 vom April 2022 übernommen wurden, um die Standards für die Wasserqualität zu aktualisieren.


Parameter

DIN EN 285, Tabelle B 1 für Reindampferzeuger

DGSV-Fachausschuss 2022

Leitfähigkeit bei 25 °C

≤ 5 µS/cm

≤ 0,1 µS/cm

Silikat

≤ 1 mg/l

≤ 0,4 mg/l


Die Leitfähigkeit dient als Indikator für die Ionenkonzentration im Wasser. Eine höhere Leitfähigkeit deutet auf eine größere Entfernung vom Ideal des vollentsalzten Wassers hin. Natrium-, Calcium-, Magnesium- und Chlor-Ionen, die die Leitfähigkeit beeinflussen, können medizinische Instrumente beschädigen. Allerdings werden Silikate, die kieselsäurehaltige Salze sind und Ablagerungen auf Instrumenten verursachen, durch Leitfähigkeitsmessungen nicht erfasst. Daher ist es notwendig, auch den Silikatgehalt zu überwachen, da hohe Silikatkonzentrationen die Wasseraufbereitungsanlagen beschädigen können. Viele Einrichtungen vernachlässigen diese wichtige Kontrolle.


Instrumentenschäden konkret

Wie leiden Ihre Instrumente konkret unter unerwünschten Inhaltsstoffen im vermeintlichen VE-Wasser? Die drei wichtigsten Arten von Schäden:

  • Kalkablagerungen
  • Lochkorrosion
  • Silikatbeläge

Kalkablagerungen

Kalkflecken und -beläge, verursacht durch Calcium- und Magnesiumsalze, sind zwar nicht hygienisch bedenklich, erfordern jedoch zusätzlichen Arbeitsaufwand für das AEMP-Team zur manuellen Entfernung. Die Überwachung der Wasserhärte hilft, diese Ablagerungen zu verhindern.

Lochkorrosion

Lochkorrosion, ausgelöst durch Chloride und andere Halogensalze, stellt ein ernstes Hygienerisiko dar, da sich unter kleinen Korrosionsstellen größere, keimbesiedelte Löcher bilden können.

Silikatbeläge

Silikatbeläge, die als bräunliche oder bläuliche Verfärbungen auftreten, beeinträchtigen die Sichtkontrolle und können langfristig zu Korrosion führen. Sie sind schwer zu entfernen und können die Nachverfolgbarkeit von Instrumenten beeinträchtigen.


Beläge belasten das Budget

Kalkablagerungen, Korrosion und Silikatbeläge sind sichtbare Zeichen schlechter Prozesswasserqualität bei medizinischen Instrumenten, RDGs und Sterilisatoren. Eine Studie von HeylNeomeris aus dem Jahr 2019 zeigt die finanziellen Auswirkungen: Eine Klinik verbrauchte in nur einem halben Jahr 87,55 % ihres Jahresbudgets für Reparaturen und Ersatzkäufe, was eine potenzielle Jahresbudgetüberschreitung von 75,11 %, oder 87.500 € Mehrkosten, bedeutete. Dies wirkt sich auch negativ auf die Nachhaltigkeitsziele der Kliniken aus, da häufige Neuanschaffungen Ressourcen verschwenden. Unzureichende VE-Wasserqualität verursacht somit erhebliche Kosten und Nachhaltigkeitsschäden.


Auch ein Baustein für die Patientensicherheit!

Patientensicherheit als Priorität: Hygienische Risiken, wie Keimbelastungen und Verunreinigungen, bedrohen die erfolgreiche Sterilisation und somit die Patientensicherheit. Medizinische Einrichtungen müssen die Sicherheit der Patienten über wirtschaftliche Überlegungen stellen. Nosokomiale Infektionen, teilweise durch unzureichend aufbereitete Instrumente verursacht, führen jährlich zu zahlreichen Todesfällen. Gemäß MPBetreibV liegt die Verantwortung für die Aufbereitung bei den Betreibern. Zuwiderhandlungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Wasseraufbereitung nach neuestem Stand sichert die Rechtssicherheit und Patientensicherheit und geht über die Anforderungen der DIN EN 285 hinaus.


So geht Wasseraufbereitung

Ein VE-Wasserproduktionssystem für die Sterilgutaufbereitung kombiniert mehrere Komponenten. Der DGSV-Fachausschuss erläutert in Empfehlung Nr. 17 die einzelnen Aufbereitungsstufen. Diese beinhalten Filter, Ionenaustauscher, Umkehrosmoseanlagen, Membranentgasung, Elektro-Deionisationsanlagen (EDI), Mischbett-Tauscher und einen Tank für das fertige VE-Wasser. Überwachen Sie Wasserparameter an verschiedenen Punkten des Prozesses, um sicherzustellen, dass Messwerte die richtigen Grenzwerte erfüllen. Durch redundante Systemauslegung und ein Bypass-System im Notfall bleibt der Betrieb auch bei Ausfällen reibungslos.


Mit HeylNeomeris zur optimalen Wasserqualität

Um eine bestehende Wasseraufbereitungsanlage auf den neuesten Wissensstand zu bringen, ist zunächst eine umfassende Analyse nötig. Dies erfordert die Berücksichtigung vieler Faktoren, von der Wasserquelle bis zum Bedienpersonal. Eine unabhängige Expertenfirma kann diese Analyse durchführen, um Schwachstellen zu identifizieren und Verbesserungen vorzuschlagen. Ziel ist es, bestehende Anlagen optimal zu nutzen und bei Bedarf neue Technologien oder Fachfirmen einzubeziehen. Solche Anpassungen können sowohl in großen Krankenhäusern als auch in kleineren Kliniken durchgeführt werden, wie ein Referenzprojekt in Hannover zeigt.


Rechtssicherheit in der Aufbereitung? Nur mit aktueller Wasseraufbereitung!

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grenzwerte der DIN EN 285 für die Wasseraufbereitung bei der Dampfsterilisation nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen. Sie können zu Instrumentenschäden und hohen Betriebskosten führen, was die Sicherheit der Prozesse und damit die Rechtssicherheit in medizinischen Einrichtungen beeinträchtigt. Der DGSV-Fachausschuss setzt neue, zeitgemäße Grenzwerte. Informieren Sie sich über notwendige Anpassungen in Ihrer Einrichtung, denn eine rechtssichere Aufbereitung erfordert die Einhaltung aktueller Standards.